
*Tätowierungen im Sichtbereich können ein Einstellungshindernis sein
**generelle Einzelfallprüfung
***Sichtbare Tätowierungen müssen mit Beginn des Studiums im Dienst durch entsprechende Uniformkleidungsstücke bzw. Langarmkleidungsstücke oder im Einzelfall durch andere geeignete Abdeckmöglichkeiten abgedeckt werden – mit Wirkung für die gesamte dienstliche Laufbahn. Hierdurch können ggf. Einschränkungen bei der Verwendung entstehen.
Bei Tätowierungen sieht die Polizei rot
Körperverzierungen und -schmuck sind nach wie vor ein heikles Thema im Bewerbungsprozess für den polizeilichen Dienst. In vielen Bundesländern sind die Beamten bei diesem Thema eher konservativ eingestellt. In diesen Teilen Deutschlands sind Tattoos im Sichtbereich - das heißt an Kopf, Hals und Armen - vollkommen verboten. Dazu zählen beispielsweise die Bundesländer Brandenburg, Bayern und Niedersachsen. Schleswig-Holstein setzt sogar noch einen oben drauf, indem die Behörden dort generell auffälligen Veränderungen auf der Haut - worunter nicht nur großflächige Tätowierungen, sondern auch große Narben zählen - als Einstellungshindernis ansehen.
Auch Hessen hat klare Richtlinien für Körperverzierungen. Sichtbare Tätowierungen müssen dort ab Beginn des Studiums im Dienst durch entsprechende Uniform-Kleidungsstücke bzw. Langarm-Kleidungsstücke oder sonstige geeignete Abdeckmöglichkeiten versteckt werden. Generell kann ein Tattoo in diesem Bundesland Einfluss auf die gesamte dienstliche Laufbahn haben.
Grünes Licht für Tattoos bei der Bundespolizei, in Berlin, und NRW
In Nordrhein-Westfalen wird das Thema aktuell noch heiß diskutiert. Über die mögliche Tattoo-Größe im sichtbaren Bereich wird zur Zeit noch entschieden. Im Normalfall toleriert die Polizei aktuell jedoch eine Größe von etwa 12 cm Durchmesser im sichtbaren Bereich. Dennoch sind bei der Polizei in NRW Tätowierungen grundsätzlich unerwünscht. Vorhandene Tattoos des Bewerbers / der Bewerberin werden während der polizeiärztlichen Untersuchung abfotografiert und die Körperschmuck-Kommission entscheidet dann jeden Einzelfall. Wichtig ist hierbei, dass diese das Kriterium der Wertneutralität erfüllen.
Nicht nur Nordrhein-Westfalen, sondern mehr als die Hälfte aller Bundesländer, darunter Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein, Sachsen und Bayern fordern, dass vorhandene Tätowierungen wertneutral sind. Das bedeutet, sie dürfen weder sexistisch, noch religiös, martialisch, entgegen der bestehenden demokratischen Ordnung oder allgemein entwürdigend oder diskriminierend sein.
In anderen Teilen Deutschlands wiederum stellen Körperverzierungen im sichtbaren Bereich kein Hindernis dar. Dazu zählt vor allem die Bundespolizei, sowie die Polizei in Berlin, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern, wobei in letzterem generell eine Einzelfallprüfung stattfindet.
Deutsch: Erste Fremdsprache in deutschen Polizeischulen
In den vergangenen Jahren wurden in einigen Teilen Deutschlands der Notendurchschnitt als Kriterium eingestellt. Mittlerweile benötigen Bewerber in mehr als der Hälfte aller Bundesländer keine bestimmten Schulnoten mehr, um zu einer Ausbildung oder einem Studium bei der Polizei zugelassen zu werden. Dazu zählen unter anderem Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen.
Vielleicht ist dies einer der Gründe, warum die Berliner Polizei in Zukunft zusätzlichen Deutschunterricht für ihre Schüler anbietet. Auch andere Bundesländer legen den Maßstab eher niedrig. So benötigen Kandidaten bei der Bundespolizei gerade mal mindestens “ausreichende” Leistungen im Schulfach Deutsch. Dies gilt ebenso für Bewerber in Hamburg, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Zum Glück gibt es aber noch Teile Deutschlands, die der Deutschen Sprache noch einen höheren Stellenwert zumessen. Während Hessen immerhin “befriedigende” Leistungen fordert, setzt Brandenburg “gute Kenntnisse” voraus. Auch in Bayern sind die Noten in den Hauptfächern immer noch von Bedeutung. Kandidaten müssen dort jedoch einen speziellen Landespersonalausschuss-Test absolvieren. Insgesamt wird dann darauf basierend ein Durchschnitt ermittelt, sowie den Fächern Deutsch, einer Fremdsprache, und Mathe (dreiwertig).
Bildung? Braucht doch kein Polizeischüler!
Wer jetzt denkt, dass man, um zur Polizei zu kommen, doch sowieso ein Abitur benötigt, ist leider auf dem Holzweg. Die Voraussetzungen für den Bildungsabschluss variieren je nach angestrebter Dienstlaufbahn.
Für den mittleren Dienst ist in drei Viertel aller Bundesländer ein Hauptschulabschluss und eine abgeschlossenen Berufsausbildung ausreichend. In anderen Teilen Deutschlands liegen die Ansprüche ein bisschen höher. Die Berliner Polizei fordert einen erweiterten Hauptschulabschluss, während in Baden-Württemberg und bei der Bundespolizei ein mittlerer Schulabschluss Voraussetzung für die Ausbildung zum mittleren Dienst ist. In sechs Bundesländern wurde dieser Dienstgrad sogar komplett abgeschafft, dazu zählen: Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland.

Für eine Einstellung im gehobenen Dienst reicht ein mittlerer Schulabschluss jedoch nicht einmal in Bremen und Niedersachsen. Mehr als zwei Drittel fordern für ein Studium in diesem Dienstgrad das Abitur, während bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland auch eine für den öffentlichen Dienst förderliche Berufsausbildung mit einschlägiger Berufserfahrung ausreicht.

Quellen: Länderportale der Bundesländer, Karriere-Webseiten der jeweiligen Polizeidirektion
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