1. GELTUNG DIESER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Die Taledo GmbH (nachfolgend "Taledo") ist Betreiber der Webseite, die unter https://de.taledo.com/medical abrufbar ist, und des dort angebotenen Personalvermittlungsdienstes (nachfolgend die "Dienstleistung"). Ziel von Taledo ist es, potenzielle Kandidaten mit potenziellen Arbeitgebern (nachfolgend "Arbeitgeber" oder "Kunde") zusammenzubringen. Die Geschäftsbeziehungen zwischen Taledo und dem Kunden (beide nachfolgend gemeinsam auch "Parteien" genannt) unterliegen ausschließlich diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB"). Etwaige abweichende Vereinbarungen zwischen Taledo und dem Kunden gelten nur insoweit, als sie von Taledo und dem Kunden als Teil der zwischen ihnen getroffenen Vereinbarungen schriftlich bestätigt werden. Ansonsten ist die Geltung abweichender oder ergänzender Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn Taledo diesen nicht gesondert widersprechen sollte. Die vorliegenden AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien, auch wenn auf diese nicht erneut verwiesen werden sollte.
2. LEISTUNGEN VON TALEDO
Leistungen von Taledo im Sinne dieser AGB sind der Nachweis eines von Taledo vorgestellten Arbeitnehmers zur Einstellung sowie sonstige Leistungen, die zur Erfüllung des jeweiligen Auftrages dienen. Taledo ist berechtigt, die Dienstleistung jedem anzubieten, auch solchen Personen, die potentielle Mitbewerber des Kunden sind. Ein Konkurrentenschutz ist ausgeschlossen.
3. LEISTUNGEN DES KUNDEN
3.1. Der Kunde hat sicherzustellen, dass Taledo sämtliche für die Erbringung der übernommenen Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stehen.
3.2. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Prüfung der beruflichen oder akademischen Qualifikationen und wird sich von der Eignung eines durch Taledo vorgestellten Kandidaten selbst bzw. durch Bevollmächtigte überzeugen.
3.3. Sofern der Kunde dem Kandidaten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens ein verbindliches Stellenangebot unterbreiten möchte, kann er dies dem Bewerber mündlich oder in Textform zukommen lassen. Für den Abschluss eines Arbeits-, Dienst- oder Werkvertrages oder eines anderen Vertrages zwischen dem Kunden und dem Kandidaten sind allein diese verantwortlich; Taledo garantiert keinerlei Vertragsschlüsse zwischen dem Arbeitgeber und dem Kandidaten.
3.4. Mit Abschluss des Vertrages zwischen dem Arbeitgeber und dem Kandidaten wird für den Arbeitgeber ein Entgelt entsprechend der Regelungen in Ziffer 4 fällig.
4. BEREITSTELLUNG UND BESCHRÄNKUNG DER AUFRECHNUNG
4.1. Arbeitgeber haben für die Nutzung der Dienstleistung ein Entgelt (nachfolgend: "Provision") an Taledo zu entrichten. Diese Provision entsteht, sofern ein vorgestellter Kandidat eingestellt wird. Diese Provision entsteht bei jeder Einstellung des vorgestellten Kandidaten, gleich welcher Form von Beschäftigung (als Arbeitnehmer in Vollzeitbeschäftigung oder Teilzeitbeschäftigung, als freier Mitarbeiter im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrags) und jeglichem anderen Vertrag zwischen dem Kandidaten und dem Arbeitgeber. Die Provision entsteht auch, wenn
a) der Arbeitgeber die Vorstellung eines vorher in anonymisierter Form erhaltenen Kandidatenprofils beauftragt;
b) der Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem vorgestellten Kandidaten unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen wurde;
c) ein Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem vorgestellten Kandidaten innerhalb von 18 (achtzehn) Monaten nach der Vorstellung des Kandidaten zustande kommt; oder
d) der Arbeitgeber nach der Vorstellung eines Kandidaten durch Taledo den Kandidaten einer anderen Person oder einem anderen Unternehmen innerhalb von 18 (achtzehn) Monaten vorstellt oder sonst Informationen über den Kandidaten weitergibt und ein Vertrag zwischen dem Kandidaten und der anderen Person/dem anderen Unternehmen zustande kommt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Vorstellung an eine andere Person oder ein anderes Unternehmen mit Zustimmung von Taledo erfolgt oder nicht.
4.1.1. Die von dem Arbeitgeber an Taledo zu zahlende Provision wird mit Abschluss eines Vertrages zwischen dem vorgestellten Kandidaten und dem Arbeitgeber sofort fällig.
4.1.2. Stellt der Arbeitgeber mehrere im Rahmen der Vermittlung durch Taledo vorgestellte Kandidaten ein, ist die Provision für jeden eingestellten Kandidaten zu zahlen.
4.1.3. Höhe der Provision
(a) (I) bei Vermittlung von Kandidaten in Festanstellung
Der Arbeitgeber zahlt eine einmalige Provision in Höhe von 25% (fünfundzwanzig Prozent) des im Arbeits- oder Dienstvertrag des eingestellten Kandidaten festgelegten Bruttojahreszielgehalts, jedoch in jedem Fall eine Mindestprovision von 10.000 € (zehntausend Euro). Das Bruttojahreszielgehalt umfasst das Jahresbruttogehalt, den kompletten variablen Teil des Gehalts, alle Erfolgs- und Jahresprämien sowie jegliche sonstigen geldwerten Vorteile, welche die vollständigen Bestandteile des Arbeitsvertrages bilden. Die Bereitstellung eines Dienstfahrzeugs wird pauschal mit 10.000 € (zehntausend Euro) für die Berechnung des Bruttojahreszielgehalts berücksichtigt. Für weitere Leistungen von Taledo (z.B. zusätzlich vereinbarte Unterstützung bei der Suche nach und Auswahl der Kandidaten, Erstellung von Profilen für den Arbeitgeber) hat der Arbeitgeber eine zusätzliche Vergütung zu entrichten. Diese entspricht der Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und Taledo. Sofern keine Vereinbarung getroffen wird, kann Taledo eine marktübliche Vergütung verlangen.
(a) (II) bei Vermittlung von Vertretungsärzten
Der Arbeitgeber zahlt über die vertraglich vereinbarte Laufzeit eine Provision in Höhe von 15% (fünfzehn Prozent) vom Bruttomonatsgehalt des Arztes bei Vermittlungen von Vertretungsärzten in befristeter Festanstellung.
(b) Sofern der Arbeits- oder Dienstvertrag für einen kürzeren Zeitraum als ein Jahr geschlossen wird, wird der Bemessung der Provision das für den Geltungszeitraum des Arbeitsvertrags insgesamt zu zahlende Gehalt des eingestellten Kandidaten (einschließlich des vollständigen variablen Teils, aller Erfolgsprämien sowie jeglicher sonstiger geldwerter Vorteile) zugrunde gelegt.
(c) Wird der Arbeits- oder Dienstvertrag verlängert, so werden der ursprüngliche Vertrag und die Verlängerung für die Bemessung der Provisionshöhe nach den vorstehenden Regelungen als ein einheitlicher Vertrag behandelt.
(d) Ziffer 4.1.3 (c) gilt entsprechend, wenn innerhalb eines Monats nach Ende des ursprünglichen Arbeits- oder Dienstvertrags ein weiterer Vertrag geschlossen wird.
(e) Im Fall eines Werkvertrags umfasst das Bruttojahreszielgehalt die Summe aller vom Kandidaten an den Arbeitgeber innerhalb von 18 (achtzehn) Monaten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens durch den Kandidaten in Rechnung zu stellenden Leistungen.
4.1.4. Jegliche Provisionen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
4.1.5. Taledo sendet dem Arbeitgeber, soweit durch rechtzeitige Mitteilung des Vertragsschlusses durch den Arbeitgeber möglich, nach Vertragsschluss zwischen ihm und dem Kandidaten eine Rechnung über die vereinbarten Leistungen zu. Bei Vermittlungen von Vertretungsärzten in befristeter Festanstellung erfolgt die Rechnungsstellung auf monatlicher Basis für die abgerechneten Leistungen des Arztes. Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig und ohne Abzug zahlbar innerhalb von 10 (zehn) Werktagen nach Versand der Rechnung. Für die Erfüllung und die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Bankkonto von Taledo maßgeblich.
4.1.6. Eine Aufrechnung des Kunden mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn; es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen des Kunden. Entsprechendes gilt auch für die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten.
5. INFORMATIONSPFLICHTEN
5.1. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Taledo unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 (fünf) Werktagen schriftlich über die Anstellung eines Kandidaten jeglicher Form (befristet oder unbefristet, als Arbeitnehmer oder freier Mitarbeiter) und jeglichen anderen Vertrag zwischen dem Kandidaten (z.B. Dienst oder Werkvertrag) und dem Arbeitgeber oder einem im Sinne von §§ 15ff. AktG verbundenen Unternehmen ("Platzierung") zu informieren. Diese Mitteilung muss das Anfangsdatum der Anstellung und Informationen über das Bruttojahreszielgehalt enthalten. Bei Vermittlungen von Vertretungsärzten in befristeter Festanstellung muss die Mitteilung das jeweilige Bruttomonatszielgehalt enthalten. Taledo kann den Kunden jederzeit kontaktieren, um ein Update über den Status der laufenden Bewerbungen zu erhalten.
5.2. Verstößt der Arbeitgeber gegen die Verpflichtung in Ziffer 5.1 und kommt er dieser Verpflichtung bis zum Anstellungsbeginn, der im Vertrag mit dem Kandidaten vereinbart ist, nicht nach, ist der Arbeitgeber zur Zahlung einer Strafe in Höhe von 10% (zehn Prozent) des ursprünglich während des Bewerbungsverfahrens dem Kandidaten angebotenen Bruttojahreszielgehalts verpflichtet, es sei denn, er hat den Verstoß nicht schuldhaft begangen.
Die Vertragsstrafe wird auf einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung angerechnet. Sonstige Ansprüche, auf die jedoch die vorgenannte Vertragsstrafe nicht angerechnet wird, bleiben unberührt.
6. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
6.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Kunde und Taledo können den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 7 (sieben) Werktagen zum Monatsende jederzeit kündigen.
6.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und mit sofortiger Wirkung bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund für Taledo liegt insbesondere vor, wenn
- der Kunde nicht zahlungsfähig ist
- über das Vermögen des Kunden die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird
- der Kunde sich im Zahlungsverzug befindet
- der Kunde sich mit der Annahme der Leistungen von Taledo in Verzug befindet oder
- der Kunde seine vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht erfüllt
6.3. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
7. VERTRAULICHKEIT DER INFORMATIONEN, UNZULÄSSIGE VERHALTENSWEISEN UND VERWENDUNG FÜR REFERENZEN
7.1. Die Parteien werden die im Rahmen der Nutzung der Dienstleistung zu ihrer Kenntnis gelangte Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich behandeln.
Geschäftsgeheimnisse von Taledo sind insbesondere die bereitgestellten Kandidateninformationen.
Keine Geschäftsgeheimnisse sind solche Informationen, die:
a) zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens bereits offenkundig sind, d.h. jedem Dritten ohne weiteres zugänglich sind,
b) einem Vertragspartner nach Bekanntwerden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht werden, der diesbezüglich keiner Geheimhaltungspflicht gegenüber dem anderen Vertragspartner unterliegt, oder
c) auf Verlangen einer Behörde oder sonstigen staatlichen Einrichtung herausgegeben werden müssen oder Rechts- oder Steuerberatern des jeweiligen Vertragspartners oder sonstigen berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichteten Personen zum Zwecke der Beratung notwendigerweise mitgeteilt werden müssen.
Die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei, zur Wahrung schutzwürdiger Belange einer oder beider Parteien oder aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen zulässig.
Die Parteien werden außerdem personenbezogene Daten, von denen sie im Rahmen der Dienstleistung Kenntnis erlangt haben, nur im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen erheben, verarbeiten und nutzen. Einzelheiten hierzu sind in der Datenschutzerklärung von Taledo zu finden: https://www.taledo.com/data-security.
7.2. Die Nutzung der von Taledo bereitgestellten Kandidateninformationen/Lebensläufe durch Kunden ist auf den in dieser Vereinbarung geregelten Umfang beschränkt. Kein Bestandteil der Informationen darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Taledo reproduziert oder weitergegeben werden - weder elektronisch, als Fotokopie, noch in sonstiger Form - es sei denn, einer der in Ziffer 7.1 (a) - (c) geregelten Fälle liegt vor. Die Rechte des Kandidaten an seinen, ihn betreffenden personenbezogenen Daten bleiben unberührt.
7.3. Arbeitgeber sind lediglich dazu berechtigt, zur Verfügung gestellte Kandidateninformationen ausschließlich für eigene, interne Bewerbungsprozesse während einer angemessenen Zeitdauer und ausschließlich im Namen der juristischen Einheit (bspw. der spezifischen GmbH), welche einen Vertrag mit Taledo geschlossen hat, zu verwenden, es sei denn, Taledo hat einer anderen Verwendung zuvor schriftlich und explizit zugestimmt. Dies gilt auch in Bezug auf die mit dem Arbeitgeber im Sinne von §§ 15ff. AktG verbundene Unternehmen und Partner: Ohne vorherige schriftliche und explizite Zustimmung von Taledo dürfen keinerlei Informationen an mit dem Arbeitgeber im Sinne von §§ 15ff. AktG verbundenen Unternehmen oder Partner weitergegeben werden.
7.4. Im Falle der schuldhaften Verletzung der vorstehenden Pflichten gemäß Ziffer 7 ist die pflichtverletztende Partei zur Leistung einer von der jeweils anderen Partei nach deren Ermessen festzusetzenden und im Streitfall vom zuständigen Gericht auch der Höhe nach zu überprüfenden Vertragsstrafe verpflichtet.
8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG VON TALEDO
8.1. Die Haftung von Taledo für die fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von Taledo ist auf die vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten, auch sog. Kardinalpflichten im Sinne der Rechtsprechung, sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.
8.2. Im Übrigen ist die Haftung von Taledo auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
8.3. Vorstehende Haftungsbeschränkung nach Ziffer 8.1 und 8.2 gilt jedoch nicht für die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Sie gilt ferner nicht bei Produkthaftung und auch nicht im Falle von Garantien.
8.4. Soweit die Haftung von Taledo ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Vertreter, Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen und insbesondere zugunsten der Anteilseigner, Vertreter, Organe und deren Mitglieder.
8.5. Neben den spezifisch in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich aufgeführten Regelungen übernimmt Taledo keine weiteren rechtlich verbindlichen Garantien. Taledo garantiert nicht, dass der Kunde einen passenden Kandidaten für eine offene Position durch die Dienstleistung finden wird.
9. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND
9.1. Alle Vereinbarungen zwischen Taledo und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2. Für alle aus dem Vertrag zwischen Taledo und dem Arbeitgeber entstehenden Streitigkeiten ist der ausschließliche Gerichtsstand Berlin, sofern der Arbeitgeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist und soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist. Für Streitigkeiten aus dem Vertrag zwischen Taledo und dem Kandidaten gelten die gesetzlichen Regelungen des Gerichtsstandes.
10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
10.1. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für alle Geschlechter.
10.2. Sofern in einer anderen, schriftlich (einschließlich per E-Mail) getroffenen Vereinbarung nichts anderes ausdrücklich festgelegt ist, bilden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien bezüglich der Nutzung der Dienstleistung.
10.3. Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder nicht rechtlich durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
10.4. Die Nichtvollstreckung oder Nichtanwendung von Rechten oder Bestimmungen aus diesen Nutzungsbedingungen stellt keinen Verzicht auf solche Rechte oder Bestimmungen dar.