Allgemeine Geschäftsbedingungen der Taledo GmbH

1 Geltungsbereich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1 Die Taledo GmbH (nachfolgend "Taledo") ist der Betreiber der unter www.taledo.com zugänglichen Website (nachfolgend "Website" oder "Plattform") und der dort bereitgestellten Personalvermittlung recruitment (nachfolgend "Service"). Das Ziel von Taledo ist es, potentielle Kandidaten (nachfolgend "Kandidat" oder "Bewerber") mit potentiellen Arbeitgebern (nachfolgend "Arbeitgeber" oder "Kunde") zusammenzubringen und zu vermitteln. Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen Taledo und dem Kandidaten oder dem Arbeitgeber (beide einzeln als "Nutzer" und gemeinsam als "Nutzer" bezeichnet) auf der Website, einschließlich der künftigen Geschäftsbeziehung, sowie gegebenenfalls für alle zwischen Taledo und dem Nutzer geschlossenen schriftlichen Zusatzvereinbarungen (auch per E-Mail) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Nutzer und Taledo werden im Folgenden gemeinsam als "Parteien" bezeichnet.

1.2 Entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des Nutzers widerspricht Taledo hiermit ausdrücklich. Sie werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Taledo hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Das Gleiche gilt, wenn die Bedingungen des Kunden über den Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinausgehende Regelungen enthalten.

1.3 Taledo ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die gesamte bestehende und zukünftige Geschäftsbeziehung mit dem Nutzer mit Wirkung für die Zukunft durch eine entsprechende schriftliche Mitteilung zu ändern. Eine solche Änderung gilt als genehmigt und wird Vertragsbestandteil, wenn der Nutzer nicht innerhalb von 4 (vier) Wochen ("Widerspruchsfrist") nach Zugang der Änderungsmitteilung per Post oder E-Mail widerspricht. Auf diese Folge wird Taledo den Nutzer bei der Bekanntgabe gesondert hinweisen. Widerspricht der Nutzer innerhalb der Widerspruchsfrist, können die Parteien den Vertrag gemäß Ziffer 8 außerordentlich kündigen.

1.4 Sollte der Nutzer den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht vollständig zustimmen, ist die Nutzung der Website und/oder die Inanspruchnahme des Dienstes untersagt.

2 Gegenstand der Nutzungsvereinbarung

2.1 Taledo bietet dem Kunden die Möglichkeit, auf schnelle und transparente Weise nach Stellenangeboten oder Kandidaten zu suchen.

2.2 Die Nutzung der Website und des Dienstes ist für die Kandidaten kostenlos; für den Arbeitgeber fallen nur dann Kosten an, wenn der Arbeitgeber entweder (i) ein bestimmtes Preismodell für die Nutzung der Taledo Suite (Plus, Premium oder Unlimited) gebucht hat oder (ii) einen individuellen Vertrag für die Nutzung der Recruitment Services von Taledo abgeschlossen hat.

2.3 Minderjährigen (natürlichen Personen unter 18 Jahren) ist die Nutzung der Plattform und des Dienstes nicht gestattet.

2.4 Taledo hat das Recht, den Service jeder Person anzubieten, auch solchen Personen, die potentielle Wettbewerber des Kunden sind. Ein Schutz vor Wettbewerbern ist ausgeschlossen.

2.5 Taledo behält sich das Recht vor, mit einzelnen Personen oder Unternehmen, insbesondere Wettbewerbern von Taledo, keine Vereinbarungen über die Nutzung der Plattform zu treffen und diesen Interessenten die Nutzung des Services und der registrierungspflichtigen Teile der Plattform zu verweigern.

2.6 Jegliche Interaktion zwischen den Nutzern auf der Plattform erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung der Nutzer. Taledo ist nicht verpflichtet, die Interaktion der Nutzer zu überwachen. Taledo übernimmt keine Haftung für Rechts- oder Pflichtverletzungen der Nutzer, die sich aus der Interaktion zwischen den Nutzern ergeben. Gleichwohl verpflichten sich alle Nutzer, das geltende Recht innerhalb der Plattform einzuhalten.

2.7 Taledo ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Nutzer und die von ihnen gemachten Angaben zu prüfen, behält sich jedoch im Einzelfall vor, eine solche Prüfung auf rechtswidrige, irreführende oder falsche Inhalte nach eigenem Ermessen vorzunehmen. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber selbst für die Prüfung der Qualifikationen/Fähigkeiten, Erfahrungen und Referenzen der Kandidaten vor der Einstellung verantwortlich.

2.8 Nutzer können Taledo gerne Ideen, Vorschläge oder Empfehlungen zur Verbesserung der Website und/oder des Service (zusammenfassend "Feedback") in jeglicher Form (z.B. per E-Mail, mündlich) zukommen lassen. Sollte der Nutzer ein Feedback geben, erklärt er sich damit einverstanden, dass Taledo dieses Feedback nutzt und es nach eigenem Ermessen auf der Website und/oder im Service umsetzt.

3 Abschluss des Nutzungsvertrags, Einrichtung eines Nutzerkontos und Nutzungsbeschränkungen

3.1 Der Nutzer erstellt ein Benutzerkonto auf der Website, indem er eine E-Mail-Adresse und ein Passwort angibt. Zunächst gibt der Nutzer seine E-Mail-Adresse auf der Website ein. Anschließend sendet Taledo eine E-Mail, die einen Bestätigungslink für die Erstellung des Benutzerkontos enthält. Durch Anklicken des Bestätigungslinks gibt der Nutzer ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Nutzung der Plattform und des Services ab. Taledo nimmt dieses Angebot durch Freischaltung des Nutzerkontos gemäß Ziffer 3.2 an.

3.2 Jedes Benutzerkonto bedarf der vorherigen Aktivierung auf www.taledo.com. Vor der Freischaltung kann Taledo das Nutzerprofil auf Verstöße gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren Ergänzungen, die zusammen den Nutzungsvertrag bilden, sowie auf Gesetzesverstöße überprüfen. Ein Anspruch auf Freischaltung auf der Plattform besteht nicht. Taledo entscheidet nach eigenem Ermessen, welcher Bewerber zur Teilnahme zugelassen und damit freigeschaltet wird.

3.3 Mit der Registrierung auf der Website und dem Abschluss des Nutzungsvertrages verpflichtet sich der Nutzer, nur wahrheitsgemäße, vollständige und rechtzeitige Angaben zu machen, seine wahre Identität mitzuteilen und nur ein einziges Konto anzulegen. Gleiches gilt für den Fall, dass eine Registrierung über einen Drittanbieter wie GitHub, LinkedIn oder Xing erfolgt, und für die bei diesen Drittanbietern gespeicherten Informationen, die in das Nutzerkonto auf der Plattform übertragen und übernommen werden. Bei falschen, veralteten, unvollständigen oder anderweitig irreführenden Angaben behält sich Taledo das Recht vor, das jeweilige Konto unter den Voraussetzungen von Ziffer 8.2 zu sperren und die Nutzung derjenigen Teile der Website zu verweigern, die eine Registrierung erfordern.

3.4 Nach der Aktivierung des Benutzerkontos können die Kandidaten ihre Profile einrichten und bearbeiten und Taledo stellt den Arbeitgebern Kandidatenvorschläge zur Verfügung (per E-Mail, Telefon, Fax, etc.) oder kontaktiert die Kandidaten direkt über die Plattform, indem sie eine Interviewanfrage stellen.

3.5 Nutzer dürfen über die Plattform keine Inhalte verbreiten, übertragen oder erstellen, die

3.5.1 gegen Strafgesetze verstößt,

3.5.2 erniedrigender, gewalttätiger, bedrohlicher, vulgärer oder fremdenfeindlicher Art sind oder dazu dienen können, die Menschenwürde zu verletzen,

3.5.3 dem Ansehen von Taledo schaden können,

3.5.4 dazu dienen können, Urheberrechte, Patente, Marken oder sonstige Eigentumsrechte, das Recht am eigenen Bild und sonstige Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter zu verletzen, oder

3.5.5 gegen zwingende arbeitsrechtliche Vorschriften, insbesondere gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ("AGG") oder gegen Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer verstößt.

3.6 Taledo ist berechtigt, den Zugang zu sperren oder von Bewerbern zur Verfügung gestellte Informationen zu entfernen, wenn diese Informationen gegen geltendes Recht oder die Nutzungsvereinbarung, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, verstoßen.

3.7 Arbeitgeber und Kandidaten können auch über die Plattform miteinander in Kontakt treten. Um eine ordnungsgemäße Nutzung der Plattform im Interesse der Parteien zu gewährleisten, ist Taledo berechtigt, aber nicht verpflichtet, auch Nachrichten zu prüfen und gegebenenfalls deren Inhalt zu berücksichtigen, insbesondere wenn diese Nachrichten eindeutig auf Verstöße gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen hindeuten.

4 Benachrichtigung durch Taledo; Vorschläge, Nachfragen und Angebote von Arbeitgebern

4.1 Sobald das Benutzerkonto eines Kandidaten aktiviert ist, kann der Kandidat von Taledo Benachrichtigungen mit Hinweisen auf potenziell relevante Arbeitgeber erhalten, insbesondere auf Arbeitgeber, die nach einem passenden Kandidatenprofil suchen. In diesem Zusammenhang kann Taledo einen Kandidaten auch telefonisch, per E-Mail oder über andere vom Kandidaten angegebene Kontaktmöglichkeiten über potentiell relevante Arbeitgeber und Stellenangebote eines Arbeitgebers, die potentiell zum Profil des Kandidaten passen, informieren, um eine zeitnahe Benachrichtigung und ggf. eine zügige Abstimmung mit Ihnen, z.B. im Hinblick auf ein kurzfristig zu besetzendes Stellenangebot, im Sinne des Kandidaten und einer effizienten Personalarbeit recruitment zu ermöglichen.

4.2 Der Kandidat kann auch rechtlich unverbindliche Aufforderungen von aktiv suchenden Arbeitgebern erhalten, ein Bewerbungsverfahren einzuleiten (im Folgenden "Aufforderung"). Der Kandidat kann eine Anfrage von nicht aktiv suchenden Arbeitgebern erhalten, nachdem er zuvor selbst einen Kontakt hergestellt hat.

4.3 Jede Anfrage enthält einen Gehaltsvorschlag und erforderlichenfalls eine detailliertere Stellenbeschreibung. Der Kandidat ist verpflichtet, auf die jeweilige Anfrage unverzüglich nach Erhalt, in der Regel innerhalb von 48 Stunden, zu antworten. Taledo behält sich das Recht vor, das Benutzerkonto eines Bewerbers gemäß Ziffer 8 zu deaktivieren, wenn er dieser Verpflichtung nicht nachkommt. Der Kandidat kann wählen, ob er eine oder mehrere Anfragen annimmt oder ob er eine Anfrage ablehnt.

4.4 Die Arbeitgeber haben die Möglichkeit, die Nutzerprofile der Bewerber einzusehen.

4.5 Sobald dem Beschäftiger ein Kandidat zur Verfügung gestellt wird oder ein Kandidat einen ersten Kontakt über die Plattform aufgenommen hat, gilt dieser Kandidat als von Taledo vorgeschlagen ("Vorgeschlagener Kandidat") - im Sinne der Vergütungspflicht nach Ziffer 5. Dies gilt insbesondere dann, wenn dem Arbeitgeber der Name und/oder die Kontaktdaten eines Kandidaten im Rahmen eines individuellen Vorschlags oder anderweitig mitgeteilt wurden. Ausnahmen hiervon sind in Punkt 7.2 geregelt.

4.6 Möchte der Beschäftiger dem Bewerber nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens ein verbindliches Stellenangebot unterbreiten, kann er dieses dem Bewerber mündlich oder schriftlich übermitteln. Der Abschluss eines Arbeits-, Dienst- oder Werkvertrages oder eines sonstigen Vertrages zwischen Arbeitgeber und Bewerber liegt in der alleinigen Verantwortung dieser beiden Parteien; Taledo übernimmt keine Garantie für den Abschluss eines Vertrages zwischen Arbeitgeber und Bewerber.

4.7 Bei dem Dienstleistungsmodell Recruitment kann bei Vertragsabschluss zwischen dem Beschäftiger und dem Kandidaten für den Beschäftiger eine Gegenleistung fällig werden, die in der individuellen Vereinbarung zwischen dem Beschäftiger und Taledo festgelegt ist.

5 Provision, Rückzahlungsanspruch und Verjährung der Aufrechnung

5.1 Für die Bewerber ist die Nutzung des Dienstes und der Website kostenlos.

5.2 Arbeitgeber haben ein Entgelt für die Nutzung des Services und der Website an Taledo zu zahlen, wenn der Arbeitgeber entweder (i) ein bestimmtes Preismodell für die Nutzung der Taledo Suite (Plus, Premium oder Unlimited) gebucht hat oder (ii) einen Einzelvertrag für die Nutzung der Recruitment Services von Taledo abgeschlossen hat. Bei dem Modell Recruitment Services kann ein Provisionsanspruch entstehen, wenn ein vorgeschlagener Kandidat eingestellt wird, es sei denn, beide Parteien haben in der individuellen Recruitment Services-Vereinbarung ein Pauschalmodell vereinbart. Dieser Provisionsanspruch entsteht bei jeder Art der Beschäftigung des vorgeschlagenen Kandidaten, unabhängig von der Art der Beschäftigung (als Angestellter in Voll- oder Teilzeitbeschäftigung, als freier Mitarbeiter im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrages) und jedem anderen Vertrag zwischen Kandidat und Arbeitgeber. Die Provision entsteht auch, wenn

(a) der Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem vorgeschlagenen Bewerber unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen wurde;

(b) ein Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem vorgeschlagenen Kandidaten innerhalb von 18 (achtzehn) Monaten nach dem Vorschlag des Kandidaten im Sinne von Abschnitt 4.4 geschlossen wird, unabhängig von dem konkreten Stellenangebot auf der Plattform; oder

(c) nachdem der Kandidat von Taledo vorgeschlagen wurde, der Arbeitgeber den Kandidaten innerhalb von 18 (achtzehn) Monaten einem anderen Unternehmen vorstellt oder anderweitig Informationen über den Kandidaten weitergibt und ein Vertrag zwischen dem Kandidaten und der anderen Person/dem anderen Unternehmen zustande kommt. Dies gilt unabhängig davon, ob der Vorschlag an eine andere Person oder ein anderes Unternehmen mit oder ohne Zustimmung von Taledo erfolgt ist.

5.2.1 Die vom Beschäftiger an Taledo zu zahlende Vermittlungsprovision im Dienstleistungsmodell Recruitment ist sofort bei Vertragsabschluss zwischen dem vorgeschlagenen Kandidaten und dem Beschäftiger fällig.

5.2.2 Stellt der Arbeitgeber, der sich für das Dienstleistungsmodell Recruitment entschieden hat, im Rahmen seiner Vermittlungsbemühungen mehr als einen der von Taledo vorgeschlagenen Kandidaten ein, ist die Provision für jeden eingestellten Kandidaten zu zahlen, es sei denn, beide Parteien haben ein Pauschalmodell vereinbart.

5.2.3 Höhe der Provision im Modell Recruitment Services ohne Pauschalvereinbarung:

(a) Der Beschäftiger zahlt eine einmalige Provision in einer individuell vereinbarten Höhe des im Arbeits- oder Dienstvertrag des überlassenen Kandidaten festgelegten Bruttojahreszielgehalts, mindestens jedoch eine Provision von EUR 6.000 (sechstausend Euro). Das Brutto-Jahreszielgehalt umfasst das Brutto-Jahresgehalt, den voll variablen Gehaltsanteil, alle Erfolgs- und Jahresprämien sowie alle sonstigen geldwerten Vorteile, die vollständiger Bestandteil des Arbeitsvertrages sind. Die Bereitstellung eines Dienstwagens wird mit einem Festbetrag von 10.000 EUR (zehntausend Euro) in die Berechnung des Bruttojahreszielgehalts einbezogen. Für zusätzliche Leistungen von Taledo (z.B. zusätzlich vereinbarte Unterstützung bei der Suche und Auswahl von Kandidaten, Erstellung von Profilen für den Beschäftiger) hat der Beschäftiger eine zusätzliche Vergütung entsprechend der Vereinbarung zwischen dem Beschäftiger und Taledo zu zahlen. Wird keine Vereinbarung getroffen, kann Taledo die marktübliche Vergütung verlangen.

(b) Wird der Arbeits- oder Dienstvertrag für eine kürzere Dauer als ein Jahr geschlossen, so erfolgt die Berechnung der Kommission auf der Grundlage des Gehalts, das dem eingestellten Bewerber für die Dauer des Arbeitsvertrags zu zahlen ist (einschließlich des voll variablen Anteils, aller Erfolgsprämien und sonstiger geldwerter Vorteile).

(c) Wird der Arbeits- oder Dienstvertrag verlängert, so werden der ursprüngliche Vertrag und die Verlängerung hinsichtlich der Berechnung der Provision als ein einziger Vertrag gemäß den vorstehenden Bestimmungen behandelt.

(d) Ziffer 5.2.3 c) gilt entsprechend, wenn innerhalb eines Monats nach Beendigung des ursprünglichen Arbeits- oder Dienstvertrages ein anderer Vertrag abgeschlossen wird.

(e) Vereinbaren Arbeitgeber und Kandidat ein Gehalt, das unter dem marktüblichen Niveau liegt, und vereinbaren sie im Gegenzug die Übertragung von Aktien oder Anteilen oder (virtuellen) Optionen darauf, erfolgt die Berechnung der Provision auf der Grundlage des Bruttojahreszielgehalts, das der Arbeitgeber dem Kandidaten während des Bewerbungsverfahrens ursprünglich auf der Plattform angeboten hat.

(f) Im Falle eines Werkvertrags umfasst das Bruttojahreszielgehalt die Summe aller Leistungen, die der Kandidat dem Arbeitgeber innerhalb von 18 (achtzehn) Monaten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens in Rechnung gestellt hat.

5.2.4 Endet das unbefristete Arbeitsverhältnis zwischen dem Kandidaten und dem Beschäftiger nachträglich innerhalb von 3 (drei) Monaten nach dem vertraglich vereinbarten Eintrittstermin (z.B. durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag), kann der Beschäftiger Taledo innerhalb von 5 (fünf) Werktagen ab dem Datum der Vertragsbeendigung informieren. Maßgeblich für die Berechnung dieser Frist ist der letzte offizielle Arbeitstag und nicht das Datum der Einreichung der Kündigungserklärung des Kandidaten oder das Datum der Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags.

Teilt der Beschäftiger Taledo die nachträgliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses innerhalb der vorgenannten Frist schriftlich mit, ist der Beschäftiger berechtigt, eine Gutschrift für weitere Leistungen in Höhe von 50% (fünfzig Prozent) der an Taledo gezahlten Provision zurückzufordern, sofern weder der Beschäftiger noch ein mit dem Beschäftiger verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen den Kandidaten innerhalb von 12 (zwölf) Monaten nach Vertragsbeendigung erneut beschäftigt hat oder der Kandidat eine Tätigkeit für den Arbeitgeber oder ein mit dem Arbeitgeber verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG als freier Mitarbeiter im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrages oder eines sonstigen Vertrages zwischen Kandidat und Arbeitgeber.

Teilt der Kandidat dem Beschäftiger vor Arbeitsbeginn, d.h. in der Zeit zwischen der Unterzeichnung des Arbeits-, Dienst- oder Werkvertrages und dem Beginn der vertraglich vereinbarten Tätigkeit, mit, dass er die Arbeit beim Beschäftiger nicht antreten wird, ist der Beschäftiger berechtigt, eine Gutschrift für weitere Leistungen in Höhe von 100 % (einhundert Prozent) der bezahlten Provision von Taledo zurückzufordern, sofern die übrigen Voraussetzungen in den vorstehenden Absätzen dieser Ziffer 5.2.4 (d.h. Meldefrist und keine weitere Beschäftigung des Kandidaten für den Beschäftiger oder ein verbundenes Unternehmen des Beschäftigers) erfüllt sind.

Die jeweilige Gutschrift verfällt, wenn sie nicht innerhalb von 12 (zwölf) Monaten nach Ausstellungsdatum vom Kunden geltend gemacht wird.

5.2.5 Taledo behält sich das Recht vor, anstelle der Gutschrift nach Ziffer 5.2.4 eine Zahlung in Höhe der Gutschrift an den Beschäftiger zu leisten.

5.2.6 Wählt Taledo anstelle einer Gutschrift die Zahlung nach Ziffer 5.2.5, wird der Rückzahlungsanspruch innerhalb von 10 (zehn) Werktagen nach Mitteilung des Bestellers an Taledo, dass die Voraussetzungen für einen Rückzahlungsanspruch nach Ziffer 5.2.4 vorliegen, fällig.

5.2.7 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.2.8 Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig und ohne Abzug innerhalb von 10 (zehn) Werktagen nach Übersendung der Rechnung zu zahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des zu zahlenden Betrages auf dem Konto von Taledo an.

5.2.9 Eine Aufrechnung des Kunden mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Gegenansprüche des Kunden sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Dies gilt auch für die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten.

6 Pflichten bei der Unterzeichnung im Recruitment Dienstleistungsmodell und Informationspflichten des Nutzers

6.1 Im Dienstleistungsmodell Recruitment ohne Pauschalvereinbarung ist der Beschäftiger verpflichtet, Taledo unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 (fünf) Arbeitstagen, schriftlich über die Beschäftigung eines Kandidaten, unabhängig von der Vertragsform (befristet oder unbefristet, als Arbeitnehmer oder freier Mitarbeiter), sowie über jeden anderen zwischen dem Kandidaten und dem Beschäftiger oder einem mit dem Beschäftiger verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG ("Arbeitsvermittlung"). Die Mitteilung hat den Beginn des Arbeitsverhältnisses und Angaben zum Bruttojahreszielgehalt zu enthalten. Taledo kann sich jederzeit mit dem Kunden in Verbindung setzen, um sich über den Stand der laufenden Bewerbungen zu informieren.

6.2 Eine Vermittlung im Sinne von Ziff. 6.1 erfolgt auch im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, eines Werkvertrages/eines freien Dienstvertrages oder eines sonstigen Einsatzes des Kandidaten durch den Beschäftiger oder ein mit dem Beschäftiger verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG.

6.3 Verstößt der Arbeitgeber, der sich für das Modell Recruitment ohne Pauschalvereinbarung angemeldet hat, gegen die in Ziffer 6.1 genannte Pflicht und kommt er dieser Pflicht bis zum vertraglich mit dem Kandidaten vereinbarten Starttermin nicht nach, so ist der Arbeitgeber zur Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 10 % (zehn Prozent) des Brutto-Jahreszielgehaltes verpflichtet, das dem Kandidaten ursprünglich im Bewerbungsverfahren angeboten wurde, es sei denn, er hat den Verstoß nicht schuldhaft verursacht.

Die Vertragsstrafe ist auf einen Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung anzurechnen. Andere Ansprüche, auf die die vorstehende Vertragsstrafe nicht angerechnet wird, bleiben unberührt.

6.4 Der Kandidat ist ferner verpflichtet, Taledo unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 (fünf) Werktagen, schriftlich über eine Vermittlung von Taledo an einen Arbeitgeber zu informieren.

6.5 Zu den Mitteilungspflichten von Beschäftiger und Bewerber gemäß dieser Ziffer 6 gehört auch die Pflicht, über die Verlängerung eines zunächst auf weniger als ein Jahr befristeten Vertrages zwischen Beschäftiger und Bewerber zu informieren. Dies gilt auch, wenn nach dem ersten Vertrag, der von beiden Parteien zunächst für eine Dauer von weniger als einem Jahr geschlossen wurde, ein weiterer Vertrag zwischen dem Beschäftiger und dem Überlasser geschlossen wird.

7 Verpflichtung zur Unterlassung der Umgehung der Plattform im Dienstleistungsmodell Recruitment und Informationspflichten des Bewerbers

7.1 Kunden, die sich für das Servicemodell Recruitment ohne Flatrate-Vereinbarung angemeldet haben, verpflichten sich ausdrücklich, die gemäß Ziffer 4.5 vorgestellten Kandidaten weder selbst noch über Dritte, insbesondere Personalvermittler oder Headhunter, außerhalb der Plattform zum Zwecke des Vertragsschlusses zu kontaktieren, es sei denn, Taledo hat einer solchen Kontaktaufnahme zuvor schriftlich zugestimmt. Dies gilt insbesondere für Kandidaten, die im Rahmen eines konkreten Angebots im Sinne von Ziffer 4.5 vorgestellt wurden.

Die Anbahnung eines Erstkontaktes und jede weitere Interaktion des Kunden mit dem Kandidaten muss entweder unter Einbeziehung von Taledo oder mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Taledo erfolgen. Ausgenommen hiervon sind das Vorstellungsgespräch und die Unterzeichnung des Vertrages zwischen Bewerber und Arbeitgeber.

Die Pflicht nach diesem Abschnitt 7.1 gilt nicht, wenn seit dem Vorschlag des Kandidaten 18 Monate vergangen sind.

7.2 Es fallen keine Provisionen nach Ziffer 5.2 an und die Bestimmungen nach Ziffer 7.1 finden keine Anwendung, wenn der Kunde oder ein beauftragter Dritter (z.B. ein Headhunter) in den letzten 2 Monaten vor dem Vorschlag des Kandidaten nachweislich in aktive Vertragsverhandlungen mit dem Kandidaten im Sinne von Ziffer 4.5 eingebunden war. "Aktive Vertragsverhandlungen" liegen vor, wenn eine aktive, nicht über die Plattform geführte Kommunikation zwischen Kandidat und Auftraggeber oder einem vom Auftraggeber beauftragten Dritten über die Möglichkeit einer Beschäftigung beim Auftraggeber besteht, die weder der Kandidat noch der Auftraggeber ausdrücklich oder stillschweigend abgelehnt haben.

7.3 Verletzt der Beschäftiger die Pflicht nach Ziffer 7.1, ist er verpflichtet, für jeden Einzelfall einen Betrag in Höhe von 15.000 € (fünfzehntausend Euro) zu zahlen, es sei denn, der Beschäftiger hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten oder weist nach, dass Taledo tatsächlich kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Sonstige Ansprüche bleiben unberührt, werden aber auf die Vertragsstrafe angerechnet.

7.4 Der Kandidat wird Taledo unverzüglich über jede Kontaktaufnahme durch einen Arbeitgeber außerhalb der Plattform informieren, solange das Nutzerprofil des Kandidaten für den Arbeitgeber sichtbar ist.

7.5 Der Kandidat ist verpflichtet, die erste Kontaktaufnahme mit einem von Taledo vorgeschlagenen Arbeitgeber ausschließlich über die Plattform vorzunehmen, es sei denn, Taledo hat einer solchen Kontaktaufnahme außerhalb der Plattform zuvor schriftlich zugestimmt. Dies gilt nicht, wenn der Kandidat vor dem Vorschlag nachweislich in aktiven Vertragsverhandlungen mit dem Arbeitgeber im Sinne von Ziffer 7.2 stand oder wenn seit dem Vorschlag des Arbeitgebers 18 Monate vergangen sind.

8 Laufzeit und Kündigung

8.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Nutzer und Taledo sind berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 7 (sieben) Werktagen zum Monatsende zu kündigen.

8.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund unabhängig von einer Kündigungsfrist und mit sofortiger Wirkung bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund im Sinne von Taledo liegt insbesondere vor, wenn

8.2.1 der Nutzer in seinem Nutzerprofil oder an anderer Stelle auf der Website unrichtige, veraltete oder unvollständige oder anderweitig irreführende Angaben gemacht hat und diese Angaben trotz Abmahnung nicht korrigiert;

8.2.2 der Nutzer Inhalte verbreitet, überträgt oder erstellt, die

(a) gegen Strafgesetze verstößt,

(b) erniedrigender, gewalttätiger, bedrohlicher, vulgärer oder fremdenfeindlicher Art ist oder dazu dienen kann, die Menschenwürde zu verletzen,

(c) dem Ansehen von Taledo schaden können,

(d) dazu dienen können, Urheberrechte, Patente, Marken oder andere Eigentumsrechte, das Recht am eigenen Bild und andere Persönlichkeitsrechte oder andere Rechte Dritter zu verletzen, oder

(e) gegen zwingende arbeitsrechtliche Vorschriften, insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ("AGG") oder Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer verstößt,

8.2.3 der Nutzer die Informationspflicht über den Abschluss eines Vertrages zwischen Bewerber und Beschäftiger gemäß Punkt 6.1 oder 6.4 verletzt,

8.2.4 der Nutzer gegen das Verbot der Umgehung der Plattform gemäß Ziffer 7 verstößt,

8.2.5 der Kandidat trotz Abmahnung gegen die Pflicht verstößt, einer Aufforderung des Arbeitgebers gemäß Ziffer 4.2 unverzüglich nachzukommen;

8.2.6 der Nutzer entgegen Ziffer 12.4 das Nutzerkonto in rechtswidriger Weise nutzt,

8.2.7 der Nutzer die Pflichten aus dem Nutzungsvertrag einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen schuldhaft verletzt und trotz Abmahnung in gleicher oder ähnlicher Weise beharrlich gegen den Nutzungsvertrag verstößt.

Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes ist eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung zulässig. Ein schwerwiegender Verstoß liegt vor, wenn Taledo die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses ist Taledo in der Regel nicht zuzumuten, wenn der Nutzer einen Kündigungsgrund nach Ziffer 8.2.2 (a) oder 8.2.6 angibt oder wenn der Nutzer bei der Registrierung unzutreffende Daten angibt.

Hat der Nutzer die außerordentliche Kündigung zu vertreten, ist es dem Nutzer untersagt, nach der Sperrung des ursprünglichen Kontos erneut ein Nutzerkonto anzulegen, es sei denn, Taledo hat dem vorher ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

8.3 Alle Kündigungen führen zu einer unmittelbaren Sperrung des Zugangs des Kunden zum Dienst und zu den ggf. registrierungspflichtigen Teilen der Website nach Ablauf der Kündigungsfrist. Bereits bestehende oder künftig entstehende Zahlungsverpflichtungen, insbesondere in Bezug auf bereits vor der Kündigung entdeckte oder eingestellte Kandidaten, sowie das Umgehungsverbot nach Ziffer 7 bleiben von einer Kündigung, gleich aus welchem Rechtsgrund, unberührt. Die Regelungen zur Vertraulichkeit gemäß § 12 gelten nach der Kündigung für einen Zeitraum von 5 Jahren ab Beendigung der Vereinbarung fort.

8.4 Die Löschung eines Profils ist optional und kann durch Senden einer E-Mail mit einer entsprechenden Aufforderung an delete@taledo.com erreicht werden. Um zu verhindern, dass ein unbefugter Dritter die Löschung des Profils verlangt, wird Taledo eine E-Mail mit einem Bestätigungslink an die vom Nutzer angegebene E-Mail-Adresse senden. Die Löschung erfolgt in der Regel 1 bis 3 Arbeitstage nach Anklicken des Bestätigungslinks. Ausführlichere Informationen zur Verarbeitung, Speicherung und Löschung von personenbezogenen Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Taledo unter: https://www.taledo.com/de/privacy.

8.5 Das virtuelle Hausrecht der Taledo bleibt von dieser Ziffer 8 unberührt.

9 Eigentumsrechte und Einschränkungen des Nutzungsrechts

9.1 Taledo behält sich ausdrücklich alle Rechte an der Website, der Plattform, dem Service und den von Taledo bereitgestellten Informationen und Inhalten vor, die ihr aufgrund der geltenden Gesetze zustehen.

9.2 Taledo räumt dem Nutzer ein auf die Vertragslaufzeit befristetes, widerrufliches, einfaches, d.h. nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares, nicht ausschließliches und auf die vertraglich vereinbarte Nutzung beschränktes Nutzungsrecht an der im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages bereitgestellten Plattform ein. Das Nutzungsrecht des Nutzers erlischt mit Beendigung des Vertragsverhältnisses gemäß Ziffer 8.

Die Plattform darf nur in der von Taledo vorgesehenen Weise genutzt werden. Die in der Plattform gespeicherten Daten dürfen nur auf den von Taledo vorgesehenen Wegen, d.h. in der Regel über die Website, abgerufen werden. Eine Verwertung oder das Ausspähen von Daten mittels anderer Software ist nicht gestattet. Darüber hinaus ist es unzulässig, auf der Plattform gespeicherte Daten zu kopieren, weiterzugeben, zu versenden oder zu veröffentlichen, es sei denn, die Plattform sieht eine solche Funktion ausdrücklich vor oder dies ist für die ordnungsgemäße Nutzung der Plattform erforderlich.

9.3 Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Website zu anderen als den ihm von Taledo angebotenen Zwecken zu nutzen, nicht freigegebene Funktionen der Website zu aktivieren, eingeräumte Nutzungsrechte auf Dritte zu übertragen, Dritten den Zugang zu dem Service oder der Website unberechtigt zu überlassen oder Hinweise auf Eigentumsrechte von Taledo zu löschen, zu verändern oder zu verschleiern. Der Nutzer ist nicht berechtigt, den Quellcode von Taledo zu verändern, zu kopieren, zu dekompilieren oder zu übersetzen, es sei denn, dies ist gesetzlich erlaubt.

9.4 Im Falle einer Verletzung der in dieser Ziffer 9 genannten Schutzrechte behält sich Taledo die sofortige Kündigung der Nutzungsvereinbarung und die endgültige Löschung des Nutzerkontos gemäß Ziffer 8 sowie weitere rechtliche Schritte vor.

9.5 Der Kunde gestattet Taledo, während der Laufzeit des Vertrages seine Logos und Namen als Referenz auf der Plattform und gegenüber Dritten zu verwenden. Diese Erlaubnis kann vom Kunden jederzeit schriftlich widerrufen werden.

9.6 Die Nutzer verpflichten sich, auf der Plattform keine Schutzrechte von Taledo oder Dritten zu verletzen. Sollten die Nutzer Ihrer Meinung nach eine Verletzung von Schutzrechten auf der Plattform festgestellt haben, informieren Sie Taledo bitte per E-Mail an support@taledo.com. Taledo wird die Meldung prüfen und gegebenenfalls alle erforderlichen Schritte einleiten.

9.7 Die Regelungen in Ziffer 9 schränken die in anderen Absätzen geregelten Kündigungsrechte, wie z.B. das Recht zur sofortigen Löschung eines Nutzerkontos nach Ziffer 8.2, nicht ein. Auch das virtuelle Hausrecht von Taledo bleibt von dieser Ziffer 9 unberührt.

10 Beteiligung von Drittparteien

Taledo behält sich vor, Dritte ganz oder teilweise mit der Durchführung und Erbringung der in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen zu beauftragen. Die Überlassung von Nutzerdaten an Dritte erfolgt ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses.

11 Empfehlung von Bewerbern – "Empfehlen Sie einen Freund"

11.1 Das Programm "Freundschaftswerbung" ermöglicht es Kandidaten, für die Empfehlung der Plattform mit Bonuszahlungen belohnt zu werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind.

11.2 Empfiehlt ein Kandidat (“Referrer”) einem neuen Nutzer (“Candidate Referee”) die Plattform, worauf der Candidate Referee innerhalb von 12 (zwölf) Monaten nach der Empfehlung auf der Plattform ein Profil erstellt, auf die Plattform aufgenommen wird und von Taledo über die Plattform bei einem Arbeitgeber vorgestellt und eingestellt wird, erhält der Referrer eine Bonuszahlung von 1.000 € (eintausend Euro) Brutto, falls der Candidate Referee mindestens 3 (drei) Monate bei dem neuen Job eingestellt ist. Dies gilt nur, sofern sich der Candidate Referee nicht bereits innerhalb der letzten 12 (zwölf) Monate vor der Empfehlung bei Taledo beworben hatte.

11.3 Die Bonuszahlung wird fällig, sobald der Schiedsrichterkandidat oder der neu eingestellte Kandidat die ersten 3 (drei) Monate des neuen Arbeitsverhältnisses absolviert hat.

11.4 Wenn ein Personalvermittler oder ein Unternehmen die Plattform einem neuen Kandidaten empfiehlt, gilt das "Refer a Friend"-Programm nicht. In diesem Fall hat keine der genannten Parteien Anspruch auf eine Provision.

12 Vertraulichkeit von Nutzerinformationen, unzulässiges Verhalten und Nutzung für Referenzen

12.1 Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, die ihr im Rahmen der Nutzung der Plattform und des Services bekannt geworden sind, vertraulich behandeln. Zu den Geschäftsgeheimnissen von Taledo gehören insbesondere die zur Verfügung gestellten Informationen über Kandidaten. Informationen gelten nicht als Geschäftsgeheimnis, wenn die Information

(a) nicht mehr vertraulich ist, sondern bereits öffentlich bekannt ist, d.h. für jeden Dritten ohne weiteres zugänglich ist,

(b) einem Vertragspartner von einem Dritten, der nicht der Geheimhaltungspflicht gegenüber dem anderen Vertragspartner unterliegt, rechtmäßig mitgeteilt wird, nachdem er davon erfahren hat, oder

(c) auf Verlangen einer Behörde oder sonstigen staatlichen Stelle offengelegt werden müssen oder den Rechts- oder Steuerberatern des jeweiligen Vertragspartners oder sonstigen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Personen, die der Offenlegung bedürfen, zu Beratungszwecken zugänglich gemacht werden müssen.

Die Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen ist nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei, zur Wahrung bestimmter berechtigter Interessen einer oder beider Parteien oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften zulässig.

Die Parteien werden personenbezogene Daten, die ihnen im Rahmen dieser Nutzungsvereinbarung bekannt geworden sind, nur im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen erheben, verarbeiten und nutzen. Einzelheiten können der Datenschutzerklärung von Taledo entnommen werden: https://www.taledo.com/de/privacy.

12.2 Die Nutzung der von Taledo zur Verfügung gestellten Bewerberinformationen/Lebensläufe durch den Kunden ist auf den in diesem Vertrag geregelten Umfang beschränkt. Kein Teil der Informationen darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Taledo vervielfältigt oder weitergegeben werden, weder elektronisch, als Fotokopie noch in sonstiger Weise, es sei denn, es liegt einer der in Ziffer 12.1 (a) - (c) geregelten Fälle vor. Die Rechte des Bewerbers an den ihn betreffenden personenbezogenen Daten bleiben hiervon unberührt.

12.3 Arbeitgeber sind lediglich berechtigt, die zur Verfügung gestellten Bewerberinformationen ausschließlich für eigene interne Bewerbungsverfahren während eines angemessenen Zeitraums und nur für die juristische Person (z.B. die konkrete GmbH) zu nutzen, die mit Taledo einen Vertrag abgeschlossen hat, es sei denn, Taledo hat einer anderen Nutzung zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Gleiches gilt für die mit dem Arbeitgeber verbundenen Unternehmen und Gesellschafter im Sinne der §§ 15 ff. Aktiengesetz (AktG): Eine Weitergabe von Informationen an mit dem Arbeitgeber verbundene Unternehmen und Partner im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen und Partner ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Taledo weitergegeben werden.

12.4 Der von Taledo zur Verfügung gestellte Login zur Plattform darf nur vom Nutzer genutzt werden. Der Nutzer ist verpflichtet, den Login-Namen und/oder das Passwort für das Nutzerkonto streng geheim zu halten und darf diese Informationen nicht an Dritte weitergeben. Der Nutzer verpflichtet sich ferner, das Nutzerkonto in keinem Fall Dritten zu überlassen oder auf Dritte zu übertragen. Der Nutzer wird Taledo unverzüglich unterrichten, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten seine Zugangsdaten bekannt geworden sind. Nutzt ein Dritter ein Nutzerkonto, nachdem er die zugehörigen Zugangsdaten erlangt hat, weil der Nutzer diese nicht hinreichend gegen unbefugten Zugriff geschützt hat, muss sich der Nutzer so behandeln lassen, als ob er selbst gehandelt hätte.

Der Nutzer verpflichtet sich außerdem, das Benutzerkonto, den Anmeldenamen und/oder das Passwort eines anderen Nutzers unter keinen Umständen unbefugt zu verwenden.

Der Nutzer ist ferner nicht berechtigt, auf der Plattform für Dienstleistungen Dritter zu werben oder unaufgefordert Werbe- oder Spam-E-Mails an andere Nutzer zu versenden. Die individuelle Privatsphäre anderer Nutzer und Rechte Dritter dürfen nicht verletzt werden.

12.5 Taledo hat das Recht, das Unternehmen des Kunden und seine jeweilige Identifikationsmarke während und nach Ablauf der Vertragslaufzeit mit dem Kunden als Referenz zu verwenden. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, diese Erlaubnis schriftlich zu widerrufen (per E-Mail an support@taledo.com oder per Brief).

12.6 Im Falle eines schuldhaften Verstoßes gegen die vorstehenden Pflichten gemäß § 12 ist die pflichtwidrig handelnde Partei zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet, die von der jeweils anderen Partei nach billigem Ermessen festgesetzt wird und im Streitfall auch hinsichtlich ihrer Höhe der Überprüfung durch das zuständige Gericht unterliegt.

13 Haftungsbeschränkung für Taledo

13.1 Die Haftung von Taledo für die fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von Taledo ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten einschließlich sogenannter Kardinalpflichten sind nach der Rechtsprechung solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen.

13.2 Im Übrigen ist die Haftung von Taledo auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

13.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gemäß Ziffer 13.1 und 13.2 gelten jedoch nicht für die Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sie gilt ferner nicht für die Produkthaftung und nicht in Fällen der Übernahme einer Garantie.

13.4 Soweit die Haftung von Taledo ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Vertretern, Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen, insbesondere zugunsten der Anteilseigner, Vertreter, Organe und deren Mitgliedern.

13.5 Abgesehen von den Regelungen, die in diesen besonderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich enthalten sind, übernimmt Taledo keine zusätzlichen, rechtlich verbindlichen Garantien. Taledo garantiert nicht, dass der Kunde über die Plattform einen passenden Kandidaten für ein Stellenangebot findet.

13.6 Taledo übernimmt auch keine Haftung für Störungen, Unterbrechungen, Löschung von Dateien, Störungen, Defekte, Verzögerungen oder sonstige Leistungsausfälle, die durch äußere Einflüsse, Nutzungsfehler der Nutzer, höhere Gewalt oder nicht von Taledo vorgenommene Änderungen oder sonstige Manipulationen verursacht werden.

13.7 Taledo übernimmt keine Haftung für die Genauigkeit, Aktualität oder Richtigkeit von Fakten, Meinungen, Ansichten oder Empfehlungen oder anderen Informationen auf der Plattform, die von Bewerbern, Arbeitgebern oder Dritten zur Verfügung gestellt wurden. Die Nutzer verlassen sich auf diese Tatsachen, Meinungen, Ansichten, Aussagen oder Empfehlungen auf eigenes Risiko.

14 Haftung für Links auf Websites Dritter

Auf der Website können sich Links zu Websites Dritter befinden. Diese Websites Dritter befinden sich außerhalb der Kontrolle von Taledo und Taledo hat keinen Einfluss auf den Inhalt, die Nutzungsbedingungen, den Datenschutz und die Datenschutzrichtlinien dieser Websites. Taledo übernimmt daher keine Verantwortung für den Inhalt dieser Websites und keine Haftung für Schäden oder Verluste, die durch den Aufruf/Nutzung dieser Websites entstehen. Wenn der Nutzer diese Websites aufruft, tut er dies auf eigenes Risiko.

15 Rechtswahl und Gerichtsstand

15.1 Für alle Verträge zwischen Taledo und den Nutzern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem zwischen Taledo und dem Beschäftiger geschlossenen Vertrag ist Berlin, soweit der Beschäftiger Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist und nicht zwingendes Gesetzesrecht etwas anderes bestimmt. Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen Taledo und dem Bewerber ergeben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

16 Schlussbestimmungen

16.1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Bequemlichkeit sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einer geschlechtsneutralen Sprache verfasst, wobei männliche oder weibliche Sprachformen vermieden werden. Alle hier verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter.

16.2 Sofern nicht ausdrücklich in einer anderen schriftlichen Vereinbarung (einschließlich per E-Mail) anders geregelt, stellen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen die gesamte Vereinbarung zwischen den Nutzern und Taledo in Bezug auf die Nutzung der Website, des Services und der Plattform dar.

16.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

16.4 Die Nichtausübung, -durchsetzung oder -anwendung der Rechte oder Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen stellt keinen Verzicht auf diese Rechte oder Bestimmungen dar.

17 Zusätzliche Bestimmungen für Nutzer mit Wohnsitz/Geschäftssitz in den USA

Hat der Nutzer seinen Wohn- oder Geschäftssitz in den Vereinigten Staaten von Amerika, so unterliegt der Vertrag dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit Ausnahme der urheberrechtlichen Bestimmungen unter Ziffer 9. In urheberrechtlichen Fällen unterliegt der Nutzer mit Wohn- oder Geschäftssitz in den USA den jeweils einschlägigen Gesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika.